FES Punkteabbau
Regelung für Verkehrsverstöße seit 2014
Die neue Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei sieht ab dem 01.05.2014 vor, Delikte nicht mehr mit 1 bis 7 Punkten, sondern je nach Schwere mit 1, 2 oder 3 Punkten zu bewerten. Die neue Regelung sieht einen Führerscheinentzug bereits mit 8 Punkten vor – früher waren es 18 Punkte. Es werden zukünftig nur noch Verkehrsverstöße mit Punkten geahndet, die eine besondere Gefährdung der Verkehrssicherheit beinhalten.
PUNKTeaBBAU
Wer kann 1 Punkt abbauen?
- Kraftfahrer die 1-5 Punkte haben, können bei einem freiwilligen Besuch 1 Punkt abbauen (Stufe Vormerkung/Ermahnung)
- Kraftfahrer, die 2 Punkte haben und die sich als Begleitperson beim BF17 eintragen lassen wollen
Die Teilnahme an einem FES-Seminar mit Punkteabbau kann nur einmal alle 5 Jahren erfolgen!
UMFANG des Seminars
Inhalt des FES-Seminars in unserer Fahrschule in Schwabmünchen sind zwei aufeinander abgestimmte Teilmaßnahmen:
- Verkehrspädagogische Teilnahme (je 2 x 90 Minuten Fahrschule)
- Verkehrspsychologische Teilnahme (je 2 x 75 Minuten Verkehrspsychologe)
ZIELE
- Kenntnisse zum Risikoverhalten
- Verbesserung der Gefahrenkognition
- Anregung zur Selbstreflexion und Aufzeigen/Erarbeiten von Verhaltensalternativen